Wenn ich Dich frage, wie wichtig Dir die Freiheit ist, Deine eigenen Entscheidungen treffen zu dürfen. Wie lautet Deine Antwort?
Und wenn ich Dich frage, wie Du es empfindest, wenn Du für Deine Wünsche verurteilt wirst, egal in welchem Lebensbereich?
Und jetzt stell Dir vor, ein Mensch, den Du liebst, entscheidet sich, sein Leben beenden zu wollen.
Was denkst Du? Was fühlst Du?
Vielleicht sowas wie:
Das geht doch nicht!
Da muss es doch noch andere Möglichkeiten geben.
Das kann sie oder er doch nicht machen …
Wenn es um Sterbehilfe in Deutschland geht, gehen die Meinungen stark auseinander.
Warum ist das so?
Ich selber finde das Thema hochpersönlich. Höchstinteressant. Unfassbar wichtig.
In diesem Artikel teile ich meinen aktuellen Wissensstand und meine persönlichen Gedanken dazu.
Wichtig vorab: Ich bin keine Juristin, der Artikel ist nicht juristisch geprüft und stellt keine Rechtsberatung dar. Meine Informationen basieren auf meiner eigenen Recherche und meinem derzeitigen Wissensstand.
Ich möchte das Thema sichtbar machen und Dich zum Nachdenken inspirieren. Nicht Dir sagen, was Du darüber denken sollst.
Denn ich glaube nicht, dass es die eine richtige oder falsche Antwort auf die Frage gibt, ob assistierte Sterbehilfe „gut“ oder „schlecht“ ist.
Wir Deutschen und die Freiheit
Wir Deutschen neigen ziemlich stark dazu, zu polarisieren. Es gibt Schwarz und Weiß – kein Grau, kein In-between.
Ich denke, bevor wir in dieses und sowieso viele andere gesellschaftliche Themen einsteigen, müssen wir uns dafür öffnen, weiterzudenken. Die Beweggründe für Meinung A zu hinterfragen, anstatt sie direkt abzustrafen.
Geht es bei all dem menschlichen Beisammensein nicht darum, das Individuum als das, was es ist und sein möchte, zu akzeptieren? Ist das nicht ein Stück der Freiheit, die wir uns doch alle so sehr wünschen?
Eine Meinung haben und leben dürfen. Geliebt werden als Mensch. Begleitet werden auf dem eigenen Weg – wie auch immer sich dieser gestaltet und wie dieser enden soll – frei gewählt und selbstbestimmt.
In manchen Gebieten klappt das wunderbar. Wir gendern, was das Zeug hält und platzieren Akronyme wie LGBTQIA+ reichhaltig da, wo wir es für nötig und sinnvoll halten.
Ich möchte damit überhaupt nicht sagen, dass ich das generell blöd finde. Ich finde es toll, wenn Menschen unabhängig von sexueller Orientierung, Hautfarbe, Religion oder was auch immer akzeptiert werden für das, was sie sind und leben.
Ich frage mich vielmehr: Sollte das in einer gebildeten Gesellschaft nicht selbstverständlich sein????? Auch ohne Akronyme, „zwanghaftes“ gendern…
Was ich mit all dem sagen möchte: Ich finde es etwas seltsam, dass wir Deutschen viel dafür tun, möglichst jede Personengruppe öffentlich zu akzeptieren und einzuschließen, diese Akzeptanz beim Thema Sterben und Tod an gewissen sensiblen Stellen aber aufhört.
Das nur mal so am Rande.
Zurück zu meinem eigentlichen Thema: Sterbehilfe in Deutschland und insbesondere der assistierte Suizid, auch Freitodbegleitung genannt.
Was ist aktive Sterbehilfe und was ist es NICHT?
Assistierte Sterbehilfe beziehungsweise eine Freitodbegleitung ist KEINE aktive Sterbehilfe.
Die Bezeichnungen können schnell durcheinandergeschmissen werden. Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Dinge mit einem extrem wichtigen Unterschied:
Beim in Deutschland grundsätzlich möglichen assistierten Suizid (Freitodbegleitung, assistierte Sterbehilfe) muss die Person, die sterben möchte, die unmittelbar zum Tod führende Handlung selbst ausführen.
KEINE andere Person darf diesen letzten Schritt für sie übernehmen.
Bei der aktiven Sterbehilfe, auch Tötung auf Verlangen genannt, führt dagegen eine andere Person die unmittelbar tödliche Handlung aus.
Und genau das ist in Deutschland verboten. Die Tötung auf Verlangen ist nach § 216 StGB strafbar.
In anderen europäischen Ländern gelten teils andere Regelungen.
Aber: Auch in der Schweiz übrigens, wo viele Menschen davon ausgehen, aktive Sterbehilfe sei erlaubt, ist die aktive Tötung auf Verlangen nicht legal.
Was hat sich 2020 bei der Sterbehilfe in Deutschland geändert?
Viele Menschen wissen bis heute nicht, was am 26. Februar 2020 eigentlich passiert ist.
Ich hatte bei meiner Recherche zunächst selbst gedacht, an diesem Tag sei ein neues Gesetz erlassen worden, das die assistierte Sterbehilfe in Deutschland erlaubt.
Das stimmt so nicht.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte vielmehr den damaligen § 217 StGB, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, für verfassungswidrig und nichtig.
Dabei stellte das Gericht etwas ziemlich Grundsätzliches fest:
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
Dazu gehört grundsätzlich die Freiheit, das eigene Leben zu beenden und hierfür die freiwillig angebotene Hilfe anderer Menschen in Anspruch zu nehmen.
Was ich dabei besonders interessant finde: Dieses Recht wurde nicht grundsätzlich an eine tödliche Erkrankung oder eine bestimmte Lebensphase geknüpft.
Nach dem Urteil wurde politisch intensiv darüber diskutiert, wie die Suizidhilfe gesetzlich neu geregelt werden könnte.
2023 standen im Bundestag zwei unterschiedliche Gesetzentwürfe zur Abstimmung. Keiner der beiden erhielt die notwendige Mehrheit.
Es gibt deshalb weiterhin kein eigenes umfassendes Gesetz, das einen einheitlichen Ablauf für jede Freitodbegleitung in Deutschland festlegt.
Wichtig zu verstehen ist deshalb der Unterschied zwischen dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben, den gesetzlichen Grenzen und den konkreten Voraussetzungen einzelner Organisationen.
Wer darf assistierte Sterbehilfe in Anspruch nehmen?
Nicht jeder oder jede. Nicht einfach mal so.
Aber auch nicht ausschließlich Menschen mit einer unheilbaren oder tödlichen Erkrankung.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ausdrücklich nicht auf bestimmte Erkrankungen oder Lebensphasen beschränkt.
Menschen mit Sterbewunsch können ganz unterschiedliche Beweggründe haben.
Eine schwere körperliche Erkrankung. Fortschreitende Einschränkungen. Eine unheilbare Diagnose. Langjähriges seelisches Leiden. Auch sogenannte Lebenssattheit kommt insbesondere bei älteren Menschen als Beweggrund vor.
Heißt aber nicht: Jeder, der mal einen „schlechten Tag“ hat oder gerade eine Lebenskrise erlebt, kann sich heute melden und morgen findet eine Freitodbegleitung statt.
Ein ganz zentraler Punkt ist die sogenannte Freiverantwortlichkeit und der langanhaltende Wunsch.
Sterbehilfe Deutschland: Welche Voraussetzungen gibt es?
Um den Weg einer Freitodbegleitung gehen zu können, muss medizinisch und juristisch geklärt werden, ob der Sterbewunsch selbstbestimmt und freiverantwortlich entstanden ist.
Dabei geht es unter anderem darum:
- Der Mensch muss verstehen können, welche Entscheidung er trifft und welche Folgen diese hat.
- Der Wunsch darf nicht einfach aus einem vorübergehenden Affekt heraus entstanden sein.
- Die Person darf nicht von anderen Menschen zu dieser Entscheidung gedrängt werden.
- Sie muss über mögliche Alternativen und Hilfsangebote informiert sein.
- Der Sterbewunsch muss ernsthaft sein.
- Beim assistierten Suizid muss die sterbewillige Person die unmittelbar zum Tod führende Handlung selbst ausführen.
Wichtig finde ich außerdem: Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben bedeutet nicht, dass ein Arzt, eine Ärztin oder irgendein anderer Mensch dazu verpflichtet ist, bei einem Suizid zu helfen.
Bei dem Wunsch kann der Hausarzt zum Beispiel ganz klar „Nein!“ sagen.
Welcher Arzt macht es aber dann?
Es gibt Ärzte und Juristen, die sich dem Thema öffnen und bereit sind, diese Begleitung anzubieten. Sie können sich zum Beispiel von der DGHS listen lassen, um dann für eine Freitodbegleitung hinzugezogen zu werden.
Ich persönlich ziehe meinen Hut vor Menschen, die bereit sind, sich professionell mit einem solchen Sterbewunsch auseinanderzusetzen.
Warum ich den Gedanken der Selbstbestimmung so wichtig finde
Ganz wichtig finde ich bei dem ganzen Thema die Begriffe Selbstbestimmung und würdevoll.
Die Freiheit eines Menschen hört eben nicht automatisch bei den ungeliebten Themen Sterben und Tod auf.
Es heißt ja nicht, dass eine Freitodbegleitung in Anspruch genommen werden muss, nur weil sie grundsätzlich möglich ist.
Aber sie ist eine Option.
Und alleine diese Option zu haben, kann manchen Menschen den Gedanken an das eigene Lebensende erleichtern.
Es wäre möglich, wenn …
Da fällt keine Tür vor diesem Wunsch zu.
Wie funktioniert eine assistierte Sterbehilfe in Deutschland?
Menschen mit einem Sterbewunsch können sich beispielsweise an eine Organisation wenden, die Freitodbegleitungen vermittelt.
In Deutschland sehr bekannt ist die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS).
Wichtig: Ich beschreibe im Folgenden beispielhaft den Weg der Freitodbegleitung angelehnt an Informationen, die ich unter anderem aus einem extrem interessanten Interview auf YouTube und der Website sowie einem Video der DGHS gewonnen habe.
Das ist nicht der gesetzlich vorgeschriebene Ablauf jeder assistierten Sterbehilfe in Deutschland. (Denn den einen gesetzlichen Weg gibt es ja nicht, weil es eben kein konkretes Gesetz gibt.)
Bei der DGHS ist zunächst eine Mitgliedschaft möglich.
Nach aktuell mindestens sechs Monaten Mitgliedschaft kann grundsätzlich ein Antrag auf Vermittlung einer Freitodbegleitung gestellt werden. Für bestimmte medizinisch dringende Situationen sind laut DGHS Fristverkürzungen möglich.
In dem Antrag schildert die sterbewillige Person ihre Situation und ihren Sterbewunsch. Bei Erkrankungen spielen auch entsprechende medizinische Unterlagen eine Rolle.
Anschließend wird medizinisch und juristisch geprüft, ob eine Freitodbegleitung verantwortet werden kann..
Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob die sterbewillige Person freiverantwortlich zu ihrem Entschluss gekommen ist. Die oben genannten Voraussetzungen werden also geprüft.
Ein Datum für den eigenen Tod
Wenn eine Freitodbegleitung medizinisch und juristisch bewilligt wurde, kann ein Termin vereinbart werden.
Um genauer zu sein: Ein Sterbedatum. Wobei dieses Datum nicht in Stein gemeißelt ist.
Es kann geändert werden. Verschoben werden. Abgesagt werden.
Vielleicht findet die Freitodbegleitung am Ende überhaupt nie statt.
Jedenfalls wurde die sterbewillige Person mit ihrem Wunsch gesehen und weiß: Ich habe grundsätzlich diese Möglichkeit.
Ich kann mir vorstellen, dass alleine dieses Wissen für manche Menschen bereits eine enorme Erleichterung sein kann.
Wie läuft der eigentliche assistierte Suizid ab?
Am vereinbarten Tag kommen Arzt/ Ärztin und Jurist/ Juristin, die die Freitodbegleitung durchführen, zum gewünschten Ort des Sterbens.
Freunde oder Angehörige können dabei sein, wenn die sterbewillige Person und sie selbst das möchten.
Was ich bei meiner Recherche irgendwie schön fand: An diesem Tag dürfen auch schöne Dinge passieren.
Es darf zusammen gegessen werden. Geredet, gelacht und geweint werden.
Es darf ein persönlicher und würdevoller Abschied stattfinden. So, wie die sterbewillige Person es sich wünscht.
Vielleicht liegt sie später in ihrem Bett. Vielleicht auf der Couch oder sitzt in ihrem Lieblingssessel.
Bevor es tatsächlich losgeht, wird noch einmal geprüft, ob der assistierte Suizid weiterhin ihr Wunsch ist. Der Ablauf und die Willensbekundung werden akribisch dokumentiert.
Der Arzt oder die Ärztin bereitet anschließend den medizinischen Teil der Freitodbegleitung vor.
Und dann kommt der entscheidende Moment, der den assistierten Suizid von der aktiven Sterbehilfe unterscheidet: Die sterbewillige Person muss den letzten Schritt selbst ausführen. Heißt: Sie muss sich das toderbringenden Medikament selber zuführen.
Niemand darf diesen Schritt für sie übernehmen. Nur die Voraussetzung dafür dürfen geschaffen werden.
Auch bei Menschen mit starken körperlichen Einschränkungen können je nach Situation Hilfsmöglichkeiten infrage kommen. Entscheidend bleibt wie gesagt, dass die unmittelbar zum Tod führende Handlung von der sterbewilligen Person selbst ausgeht.
Und bis zu diesem Moment kann sie ihre Entscheidung ändern.
Nein. Heute nicht.
Oder:
Gar nicht.
Entscheidet sie sich dafür, weiterzugehen, führt sie die entscheidende Handlung schließlich selbst aus. Anschließend verliert sie durch die ärztlich vorbereitete Medikation das Bewusstsein und verstirbt.
Ich finde, wenn man sich diesen Ablauf einmal wirklich vorstellt, bekommt das ziemlich abstrakte Wort „Freitodbegleitung“ plötzlich ein Bild.
Da liegt nicht einfach „jemand, der Suizid begeht“.
Da ist ein Mensch. Vielleicht in seinem eigenen Bett. Menschen, die er liebt, sitzen daneben. Vielleicht wurde eine Stunde vorher noch zusammen gegessen oder über irgendeinen Blödsinn gelacht.
Und dann entscheidet dieser Mensch selbst:
Jetzt.
Genau diese Vorstellung finde ich wichtig, wenn wir über assistierte Sterbehilfe sprechen.
Was passiert nach einer Freitodbegleitung?
Mit dem Tod ist der formale Ablauf nicht beendet.
Bei einem assistierten Suizid wird der Tod als nicht natürlicher Tod behandelt. Die Polizei muss entsprechend einbezogen werden, um den Sachverhalt zu prüfen.
Wie ich herausfinden konnte, kommen in der Regel zwei Poilizeibeamte in ziviler Kleidung recht zügig, prüfen wie gesagt alle Dokumente und „geben die Leiche frei“.
Gerade deshalb spielt die vorherige Dokumentation des Sterbewunsches und des Ablaufs eine wichtige Rolle.
Nach der Freigabe durch die Polizei können Angehörige oder Freunde die vorher besprochenen Wünsche der verstorbenen Person umsetzen.
Ein Bestatter wird informiert. Vielleicht findet eine Aufbahrung statt. Vielleicht möchten Menschen noch einmal in Ruhe Abschied nehmen.
Und damit sind wir wieder bei etwas, das mich bei all meinen Themen rund um Tod und Sterben beschäftigt:
Vorteile der legalen assistierten Sterbehilfe – meine Gedanken
Für manche ist die Möglichkeit der assistierten Sterbehilfe kaum auszuhalten, für andere ein Segen oder zumindest ein Zeichen der Freiheit in allen Bereichen des Lebens.
Da mir Freiheit und Selbstbestimmung wichtig sind, stehe ich dieser Möglichkeit eher positiv gegenüber.
Ich akzeptiere gleichsam jeden, der sich damit schwertut.
Mein Gefühl, warum das Thema für viele Menschen so schwer ist: Der Tod rückt dadurch noch näher.
Da hängen wir alle so am Leben und dann kann ein Mensch selbst entscheiden:
Ich möchte nicht mehr.
Viele Menschen hängen am Leben. Manche hängen „noch“ am Leben, tun es irgendwann aus gegebenen Umständen aber nicht mehr.
Ich glaube, wir dürfen hier nicht pauschalisieren und sagen: Das ist schlecht oder das ist gut.
Es ist individuell und persönlich.
Was ist, wenn ein Mensch, den ich liebe, sterben möchte?
Ich glaube, das ist eine der schwierigsten Fragen überhaupt.
Was ist, wenn ich einen Menschen unbedingt in meinem Leben behalten möchte, dieser Mensch aber nicht mehr leben möchte?
Auch wenn es schwerfällt, den Wunsch eines Menschen zu akzeptieren, den wir doch so gern im Leben haben, stellt sich irgendwann eine ziemlich unangenehme Frage:
Wessen Wunsch steht hier eigentlich im Mittelpunkt?
Wenn ich möchte, dass ein anderer Mensch weiterlebt, damit es mir gut geht, damit ich ihn nicht verliere und ich nicht mit dem Verlust klarkommen muss, obwohl dieser Mensch bereit ist, sein Leben zu beenden, was bedeutet das?
Das kann auch ein egoistischer Blick auf die Situation sein.
Das klingt hart. Weiß ich!
Und die Angst, einen geliebten Menschen zu verlieren, ist mehr als menschlich.
Ich persönlich fühle trotzdem, dass es ein großer Akt der Liebe sein kann, den Wunsch nach einer Freitodbegleitung ernst zu nehmen und einen Menschen auch auf diesem Weg nicht alleine zu lassen.
Das heißt nicht, dass es leicht ist.
Und auch nicht, dass jeder Mensch dazu in der Lage sein muss.
Selbstbestimmung darf niemals bedeuten: Ich bin eine Belastung
Dennoch finde ich etwas anderes auch sehr wichtig.
Kein Mensch, der unter einer unheilbaren Krankheit, chronischen Schmerzen, einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder psychischen Problemen leidet, sollte das Gefühl bekommen:
Es wäre besser, wenn ich mein Leben beende, weil ich andere Menschen belaste.
Das wäre für mich keine Freiheit.
Ich finde, beides ist eine Aufgabe eines jeden Einzelnen und unserer Gesellschaft:
Menschen mit unterschiedlichen Leiden ein würdevolles Leben zu ermöglichen und gleichzeitig die Selbstbestimmung derjenigen ernst zu nehmen, die sich freiverantwortlich entscheiden, dieses Leben beenden zu wollen.
Dazu gehören für mich gute Hospize, Palliativversorgung, Pflege, psychologische und psychiatrische Unterstützung, Schmerztherapie. Schlichtweg: Menschlichkeit.
Also Menschen, die vermitteln:
Du darfst bleiben. Du bist keine Belastung.
Und gleichzeitig die individuelle und gesellschaftliche Bereitschaft, zuzuhören, wenn ein Mensch trotz all dieser Möglichkeiten sagt:
Ich möchte gehen.
Kann assistierte Sterbehilfe auch einen anderen Abschied ermöglichen?
Und ist es nicht so? Jedes Jahr beenden Menschen ihr Leben auf teils harte Weise. Teilweise im öffentlichen Raum.
Andere Menschen werden ungewollt mit hineingezogen. Angehörige oder Freunde finden einen geliebten Menschen unerwartet nach einer Selbsttötung vor.
Natürlich ist auch der assistierte Suizid kein leichter oder natürlicher Weg für Angehörige, Freunde oder Kollegen.
Der Mensch stirbt trotzdem.
Der Verlust bleibt.
Aber es kann Raum für etwas geben, das bei einem plötzlichen Suizid häufig fehlt.
Zum Beispiel Zeit, Gespräche. Einen würdevollen Abschied.
Liebe. Akzeptanz. Wertschätzung. Vielleicht Streit. Vielleicht auch Tränen.
Vielleicht ein letztes gemeinsames Essen.
Vielleicht ein letztes „Ich hab Dich lieb“ oder „Es war schön mit Dir.“
Und die Möglichkeit, einen Menschen bis zu einer Entscheidung zu begleiten, die vielleicht niemals die eigene gewesen wäre.
Ich weiß, dass das Thema viele Emotionen auslösen kann.
Vielleicht siehst Du das ganze Thema komplett anders.
Vielleicht hast Du persönlich Erfahrungen damit gemacht.
Vielleicht hat sich beim Lesen eine neue Sichtweise für Dich eröffnet.
Vielleicht bist Du noch genauso unsicher wie vorher.
Ich finde, all das darf sein.
Ich möchte mit diesem Artikel niemanden davon überzeugen, dass assistierte Sterbehilfe richtig oder falsch ist.
Ich möchte, dass sie ins Bewusstsein rückt.
Und damit die Themen Selbstbestimmung, Freiheit, Angst bezogen auf das große Thema Sterben.
Und damit auch, dass ein selbstbestimmtes Leben für manche Menschen vielleicht die Entscheidung einschließt, selbstbestimmt sterben zu wollen.
Wichtig zum Schluss: Sterbeammen bieten selbst keine Freitodbegleitung an und führen keine assistierten Suizide durch. Je nach persönlicher Ausrichtung können sie einen Sterbewunsch jedoch wertfrei annehmen und einen Menschen auch während dieser Zeit begleiten. Eine Sterbeamme bietet außerdem keine Rechtsberatung zum Thema assistierte Sterbehilfe an.
Interessante Links:
Podcast-Folge: Selbstbestimmtes Sterben mit Vorsorgeanwältin Anne Woywood aus dem Podcast „Hüben & Drüben“
Film: Das Meer in mir
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